China Visum Service

Worauf sollte man bei Beantragung eines Angehörigenvisum China achten?

Wann sollte man ein Angehörigenvisum China beantragen?

Alle meinen bisherigen Visa China habe ich bei ihnen als Touristenvisum beantragt, da ich längstens 5-6 Wochen zu Besuch dort war. Inzwischen bin ich mit meiner chinesischen Freundin verheiratet und wir leben zusammen in Deutschland. Kann ich nun mit einer Einladung meiner Frau ein Angehörigenvisum Q1/S1 beantragen, da wir noch eine Wohnung in Peking besitzen und auch ihr Hukou noch dort liegt? Reicht es, wenn wir die Einladung, die Ehe-Dokumente und die Kopie des Hukou einreichen, um ein China Visum zu bekommen? Was bietet dieses Visum - mehrfache Einreise zum Beispiel und eventuell eine Gültigkeit von einem Jahr? Oder ist es besser für jede Reise ein neues Visum China zu beantragen?

Was man über ein Angehörigenvisum China wissen sollte

Nachdem Sie geheiratet haben, kommt für Sie nun in der Tat die Beantragung eines Angehörigenvisum in Frage. Es gibt das „kleine“ (Q2/S2) und das „große“ (Q1/S2) Angehörigenvisum China. Das Q2/S2 wird für Besuche von bis zu 90 Tagen Dauer ausgesprochen bzw. für zweifache Einreise mit je 30 Tagen Aufenthalt. Vorzulegen ist die Einladung eines in China lebenden Verwandten mit einer Kopie des chinesischen Personalausweises. Das „große“ Angehörigenvisum Q1/S1 wird dahingegen in China innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Diese ist in der Regel ein Jahr gültig und lässt sich anschließend problemlos verlängern. Damit können Sie dann jederzeit so oft und lange Sie wollen nach China einreisen.

Der Haken an der Sache: um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen die Geburts-und/oder Heiratsurkunde nachgewiesen und in einer von den chinesischen Auslandsvertretungen legalisierten Form vorgelegt werden. Der Beglaubigungsprozess ist zeitraubend und teuer - gern sind wir Ihnen bei der Beglaubigung China behilflich.