Was muss ich für das Angehörigenvisum China für meine Tochter einreichen?
Ich würde gerne über Ihren Service das China Visum für meine Tochter abwickeln lassen. Als erstes bräuchte ich das kostenlose Muster für eine formal korrekte Privateinladung , so dass meine Frau (chinesische Staatbürgerin) Sie zu Ihren Eltern in China einladen kann. Müsste die Geburtsurkunde als Nachweis der Verwandtschaftsbeziehung beglaubigt werden?
Folgende Unterlagen müssen für das Angehörigenvisum China eingereicht werden
- Gern kümmern wir uns um das China Angehörigenvisum (Q2/S2-Visum) für Ihre Tochter. Dieses kann jedoch nur beantragt werden, wenn ein Angehöriger ersten Grades die Einladung nach China ausspricht. Die Einladung kann also nur dann erfolgen, wenn Ihre Frau von Ihnen getrennt in China lebt. Andernfalls müsste Ihre Tochter auf Einladung der Großmutter ein normales Besuchervisum beantragen. Der Aufenthalt Ihrer Tochter wäre mit dem China Angehörigenvisum Q2/S2 auf 90 Tage begrenzt, könnte aber in China einmalig um weitere 90 Tage verlängert werden.
- Die Privateinladung für das China Angehörigenvisum kann von der in China lebenden Großmutter für Ihre Tochter auf Deutsch und auf Chinesisch ausgestellt werden. Die Einladung wird in China ausgedruckt und unterschrieben, dann eingescannt und als Dateianhang per Email zu Ihnen nach Deutschland übermittelt. Gerne lassen wir Ihnen das Muster für eine Privateinladung zukommen. Flugbuchungen müssen bei der Beantragung eines Besuchervisums nicht mehr vorgelegt werden. Wohl aber Kopien der Vor- und Rückseite der ID-card der Oma, die die Einladung ausspricht.
- Für die Beantragung muss das aktuelle China Visum Antragsformular am besten am Rechner ausgefüllt werden. Anschließend ist das Formular zu unterschreiben und mit einem Foto zu versehen.
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