China Visum Service

Ein China Angehörigenvisum S1 beantragen

Bekomme ich ein China Angehörigenvisum, wenn mein Mann in China arbeitet?

Mein Mann arbeitet als Berater in einer chinesischen Firma und hat ein einjähriges Arbeitsvisum für China. Wie kann ich auch ein Visum bekommen, damit wir zusammen sein können?

Das Angehörigenvisum S1 für China beantragen

  • Um mit Ihrem in China arbeitenden Ehemann zusammen sein zu können, benötigen Sie das „große“ China Angehörigenvisum S1.
  • Dieser Visumtyp wurde speziell für solche Fälle im September 2013 eingeführt. Das wichtigste bei Beantragung Ihres Angehörigenvisum ist die Privateinladung Ihres Mannes aus China. Diese muss formal korrekt sein und bestimmte Kriterien beinhalten. Gerne lassen wir Ihnen ein Muster für das Schreiben zukommen. Beachten Sie bitte, dass der Einladung auch zwei Kopien aus dem Reisepass Ihres Mannes beigefügt werden müssen: die Hauptseite mit dem Foto sowie die Aufenthaltserlaubnis für China.
  • In China müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der Polizei eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Hierfür müssen Sie die Heiratsurkunde in einer von der chinesischen Botschaft beglaubigten Kopie vorlegen. Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und dann jährlich verlängert – wenn Sie Glück haben sind aber bis zu drei Jahre möglich.
  • Gerne helfen wir Ihnen bei der Beglaubigung der Heiratsurkunde für Ihr China Visum.